Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Percol GmbH (nachfolgend "Percol"), welche Unternehmen jeder Größe (nachfolgend "Kunden") bereitgestellt wird. Percol ist Anbieterin der Percol Plattform ("Plattform"), welche den Kunden die Nutzung von Large Language Models (LLMs) ermöglicht.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese AGB und die Leistungen von Percol richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist nicht gestattet. Mit Anmeldung zur Plattform, spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt der Kunde, dass er Unternehmer ist.
1.2 Individuelle Vereinbarungen über spezielle Leistungen oder Leistungsbereiche haben Vorrang vor diesen AGB. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn der Verwendung wird ausdrücklich durch Percol zugestimmt.
1.3 Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen (AGB, Nutzungsbedingungen, und Leistungsbeschreibungen) einschließlich aller geltenden und historischen Versionen hiervon, werden dem Kunden über den Admin-Bereich zur Verfügung gestellt und sind aus diesem heraus menschen- und maschinenlesbar exportierbar.
2. Vertragsgegenstand und Plattformfunktionalitäten
2.1 Percol stellt dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur auf europäischen Servern zur Verfügung (SaaS-Hosting). Der Kunde erhält die Möglichkeit, während der Laufzeit dieses Vertrags über eine Internetverbindung auf die auf den Servern des Anbieters oder eines von diesem beauftragten Dienstleisters gehostete und ausgeführte Software zuzugreifen, sie für eigene Zwecke zu nutzen sowie eigene Daten damit zu speichern und zu verarbeiten.
2.2 Die Plattform bündelt den Zugang zu verschiedenen "Large Language Modells" (LLMs), übermittelt Anfragen ("Prompts") an das jeweils ausgewählte LLM und die generierten Antworten ("Output") an den Kunden. Percol schuldet die Bereitstellung der Plattform am Zugangspunkt des Rechenzentrums von Percol (Übergabepunkt der Leistung). Der Kunde muss einen Zugang zum Internet sicherstellen, um am Übergabepunkt der Leistung auf die Plattform zugreifen zu können.
2.3 Der verbindliche Umfang der von Percol geschuldeten Leistungen – einschließlich der freigeschalteten Funktionalitäten – ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung/Bestellung von Leistungen gültigen Leistungsbeschreibung welche sich aus der Percol-Website www.percol.de, oder einem konkreten Angebot ergeben. Der Kunde kann die konkreten Leistungsinhalte des laufenden Abonnements sowie die Möglichkeit zur Buchung zusätzlicher Leistungen (Add-ons) und Nutzer jederzeit über den Admin-Bereich einsehen und verwalten. Eine allgemeine Übersicht über die potenziell verfügbaren Funktionen sowie die allgemeinen Systemvoraussetzungen der Plattform ergeben sich aus der Leistungsübersicht auf der Percol-Website www.percol.de.
2.4 Der Kunde kann die Plattform im Rahmen des "Web-Modus" auch für Suchanfragen nutzen, welche auf Basis einer Websuche durch das ausgewählte und genutzte LLM beantwortet werden.
2.5 Die Plattform enthält Funktionen für die Zusammenarbeit in einer Organisationsstruktur. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit zusätzliche Add-ons zu buchen. Dem Kunden wird es durch Add-ons u.a. möglich gemacht, eigene Dokumente und Daten in die Plattform hochzuladen, um diese zur Kontextualisierung der LLM-Antworten zu nutzen (Retrieval-Augmented Generation, RAG-System). Sofern sich der Kunde für diese Zusatzfunktionalität entscheidet, räumt er Percol das nicht ausschließliche Recht ein, diese hochgeladenen Inhalte (Kundeninhalte) zu vervielfältigen und an die ausgewählten LLM-Anbieter zu übermitteln, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
2.6 Die Plattform bietet dem Kunden die Möglichkeit auf eine "Promptbibliothek" mit vorgefertigten Prompts zuzugreifen, um einen leichteren Zugang zur KI-Nutzung zu schaffen. Der Kunde kann auch eigene Prompts hier speichern und Nutzern seiner Organisation zugänglich machen.
2.7 Die Plattform bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf eine "Assistentenbibliothek" mit vorgefertigten System-Prompts zuzugreifen, um einen leichteren Zugang zur KI-Nutzung zu schaffen. Der Kunde kann hier auch eigene System-Prompts speichern und autorisierten Nutzern seiner Organisation zugänglich machen.
2.8 Die Large Language Models (LLMs) werden von Drittanbietern ("LLM-Anbieter") betrieben, die hierfür die alleinige Verantwortung tragen. Percol stellt lediglich die technische Plattform zur Verfügung, um Ihnen den Zugriff auf diese LLMs zu bündeln. Die Nutzung der LLMs über die Plattform ist nur in dem Umfang möglich, in dem der jeweilige LLM-Anbieter seine Dienste bereitstellt. Percol hat keinerlei Einfluss auf die technische Gestaltung oder den Funktionsumfang der Dienste dieser LLM-Anbieter und übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Funktionsumfang. Die LLM-Anbieter sind berechtigt, den Leistungsumfang ihrer Dienste jederzeit zu ändern oder vollständig einzustellen. Solche externen Änderungen können die Leistungen, die Percol dem Kunden schuldet, beeinträchtigen oder verhindern. Für solche Leistungseinschränkungen, die direkt durch Änderungen oder die Einstellung der Dienste seitens der LLM-Anbieter verursacht werden, haftet Percol gegenüber dem Kunden nicht.
3. Nutzer, Lizenzen und Seats
3.1 Der Kunde registriert sich über die Percol-Website www.percol.de und erstellt ein Kundenkonto, um Zugriff auf die Leistungen der Plattform zu erlangen ("Self Service").
3.2 Der Kunde versichert, dass sämtliche Angaben, die zur Registrierung gemacht werden, wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die im Nutzerkonto hinterlegten Daten, vor allem Adress-, Zahlungs- und Kontaktdetails, sind durch den Kunden unverzüglich zu korrigieren und auf dem aktuellen Stand zu halten.
3.3 Sofern dem Kunden die Leistungen der Percol im Rahmen eines Enterprise-Angebotes zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Anlage des Kundenkontos zentral über Percol.
3.4 Der Kunde kann Lizenzen ("Seats") für eine bestimmte Anzahl autorisierter Nutzer in seiner Organisation erwerben. Autorisierte Nutzer sind Mitarbeiter des Kunden und andere von dem Kunden zugelassene Personen, die zur Nutzung der Plattform vorgesehen sind. Jeder autorisierte Nutzer erhält über die Plattform einen Zugang mit separaten Zugangsdaten. Die Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
3.5 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit zusätzliche Seats oder vorhandene Funktionserweiterungen ("Add-ons") hinzufügen.
4. Zustandekommen des Vertrags
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Percol-Website stellt kein verbindliches Angebot von Percol dar. Sie dient lediglich als Einladung zur Abgabe eines Angebots.
4.2 Durch das Absenden des Buchungsformulars oder das Anklicken des entsprechenden Bestätigungs-Buttons im Online-Bestellprozess gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Leistungen ab und unterbreitet damit Percol ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages.
4.3 Der Kunde erhält nach Absenden zunächst eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung, welche nicht die Annahme des Angebots darstellt. Der Vertrag kommt erst durch die gesonderte, ausdrückliche Bestätigung der Bestellung ("Annahmeerklärung") durch Percol zustande. Percol ist berechtigt, das Angebot des Kunden nach freiem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
4.4 Nach der vollständigen Zahlung der erworbenen Leistungen erhält der Kunde unmittelbaren Zugriff auf die Leistungen der Percol, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Dem Kunden wird die Nutzung der Percol Plattform für die vereinbarte Laufzeit gestattet. Soweit keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat ("Basislaufzeit").
5.2 Nach Ablauf der Basislaufzeit verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens 7 Tage vor Ablauf der Basislaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird. Sofern eine Mindestlaufzeit gewählt wurde, verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um die gewählte Mindestvertragslaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit durch eine Partei gekündigt wird. Sofern der Kunde eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart hat, werden "Add-ons" und/oder "Seats" für die jeweils verbleibende Restlaufzeit gebucht.
5.3 Eine Kündigung kann in Textform (E-Mail) oder durch Beendigung der Inanspruchnahme der Leistungen im jeweiligen Admin-Bereich erfolgen.
5.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, welcher Percol zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt vor:
a) wenn der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet wird;
b) wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt (wobei die Regelung des § 112 InsO unberührt bleibt) wir;
c) wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils von dieser in Verzug gerät;
d) wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der laufenden Vergütung in Verzug gerät.
5.5 Der Kunde kann jederzeit ein Upgrade seines Preismodells oder eine Erweiterung der gebuchten Leistungen (z. B. Hinzufügen von Lizenzen) mit sofortiger Wirkung vornehmen. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder ein "Downgrading" des gewählten Preismodells wird ebenfalls jederzeit gewährt, tritt jedoch erst zum Beginn des folgenden Abrechnungsmonats in Kraft. Eine Rückerstattung der für den laufenden Monat bereits entrichteten oder noch fälligen Gebühren für reduzierte oder herabgestufte Leistungen ist ausgeschlossen.
5.6 Sofern sich der Kunde im Rahmen des "Downgradings" gegen die weitere Nutzung des RAG-Systems entscheidet, werden die im RAG-System gespeicherten Daten des Kunden zum Wirksamwerden des Downgrades gelöscht.
5.7 Der Kunde ist während der gesamten Vertragslaufzeit berechtigt, seine Exportierbaren Daten und Digitalen Assets jederzeit über die im Admin-Bereich der Plattform zur Verfügung gestellten "Self-Service Automated Switching Tools" (Export-Button) abzurufen und zu exportieren. Die Modalitäten, Formate und geschätzte Dauer für den Export der Daten sind in Anlage (Switching und Exit Informationen) dieser AGB detailliert aufgeführt. Percol erhebt keine Gebühren für den Wechsel (Switching Charges) im Sinne des Data Act.
5.8 Soll der Kunde im Zuge der Beendigung des Vertrages seine Daten zu einem Drittanbieter oder auf eine eigene IT-Infrastruktur übertragen, gilt für den Zeitraum des physischen Wechsels (Switching) eine Übergangsphase (Transitional Period), deren maximale Dauer 30 Kalendertage ab dem Wirksamwerden der Kündigung nicht überschreiten darf, es sei denn, eine längere Frist ist technisch zwingend erforderlich oder wurde einvernehmlich vereinbart.
5.9 Ungeachtet der Möglichkeit des Kunden zum jederzeitigen Export gemäß Ziffer 5.6, endet der Zugriff des Kunden auf die Plattform nach Wirksamwerden der Kündigung. Dem Kunden wird jedoch eine Mindestfrist für den Datenabruf von mindestens 30 Kalendertagen gewährt, beginnend mit dem Ablauf der Übergangsphase. Während dieser Mindestfrist kann der Kunde die Exportierbaren Daten und Digitalen Assets (Kundeninhalte) weiterhin abrufen.
5.10 Die im Rahmen der SaaS-Nutzung gespeicherten Inhalte sowie erteilten Zugänge werden nach Ablauf der in Ziffer 5.8 genannten Mindestfrist für den Datenabruf von Percol gelöscht. Percol bestätigt dem Kunden die erfolgte Löschung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Vertrag gilt mit der erfolgreichen Beendigung des Wechsels oder der erfolgreichen Löschung der Daten nach Ablauf der Abruffrist als beendet. Percol ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages zu informieren
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Credits
6.1 Die vom Kunden zu entrichtende Gesamtvergütung ergibt sich aus dem gewählten Preismodell in der Bestellung oder dem konkreten Angebot. Die Vergütung wird pro erworbener Nutzerlizenz ("Seat") berechnet und setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
a) Grundgebühr (pro Seat): Ein fester, wiederkehrender Betrag, der je erworbener Lizenz anfällt, für die Bereitstellung der Plattform und der vertraglich vereinbarten Funktionalitäten.
b) Inkludierte Credits (pro Seat): Jede erworbene Lizenz beinhaltet eine definierte, Anzahl an Credits. Diese Credits dienen als nutzungsbasierte Währung zur Deckung der Kosten für die Interaktion mit den Large Language Models (LLMs).
6.2 Die Abrechnung zusätzliche gebuchter Seats (Ziffer 3) erfolgt ohne zeitanteilige Berechnung der Lizenzgebühr für den laufenden Monat, sodass der gesamte Monatsbetrag fällig wird, und danach jeweils zu Beginn des Folge-Abrechnungszeitraums.
6.2 Die vereinbarte Vergütung ist jeweils im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Sofern Rechnungen durch Percol gestellt werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.
6.3 Percol ist berechtigt, sämtliche Vergütungen über Zahlungsdienstleister einzuziehen. In diesem Fall hat der Kunde bei der Nutzung dieser Zahlungsdienstleister ebenfalls deren Geschäftsbedingungen zu beachten. Für die Nutzung dieser Zahlungsdienstleister fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an.
6.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit jederzeit weitere Credits zu den jeweils gültigen Konditionen im Admin-Bereich gegen gesonderte Zahlung zu erhalten. Der Kunde erhält diese zusätzlichen Credits zentral über den Admin-Bereich für die gesamte Organisation (Pool-Credits). Nutzungsbasierte Anfragen des Kunden und dessen autorisierter Nutzer, welche das Limit der in Ziffer 6.1 inkludierten Credits überschreiten, werden aus diesem zusätzlichen Credit-Pool verwendet und abgerechnet.
6.5 Der aktuelle Stand der verfügbaren Pool-Credits werden dem Kunden im Admin-Bereich der Plattform angezeigt. Um eine reibungslose Nutzung zu gewährleisten, wird der Kunde automatisch benachrichtigt, sobald zur Verfügung stehende Credits einen vorab definierten Mindestwert unterschreiten, um ihm die rechtzeitige Buchung weiterer Credits zu ermöglichen.
6.6 Sämtliche vom Kunden erworbenen Credits sind monatsgebunden. Nicht verbrauchte Credits, unabhängig davon, ob sie in der Grundgebühr enthalten oder nachträglich erworben wurden, werden nicht in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen (kein Rollover). Mit Wirksamwerden der Kündigung des Nutzungsvertrages verfallen alle vorhandenen Credits ersatzlos.
6.7 Die dem Kunden angezeigten Preise verstehen sich als Netto-Beträge, die jeweils gültige Umsatzsteuer ist nicht enthalten.
6.8 Percol behält sich das Recht vor, die vom Kunden unter dem geschlossenen Vertrag zu entrichtende Vergütung unter Beachtung des billigen Ermessens an die Entwicklung der maßgeblichen Kostenstrukturen von Percol anzupassen. Eine solche Anpassung der Vergütung kann in gleicher Weise zu einer Preiserhöhung oder einer Preisermäßigung führen. Für die Kalkulation der Gesamtkosten von Percol sind insbesondere die Aufwendungen maßgeblich, welche durch die LLM-Anbieter in Rechnung gestellt werden, sowie Verwaltungskosten, Betriebskosten für die IT-Infrastruktur, allgemeine Kosten (wie Personalkosten, Vertrieb, Marketing, Miete, externe Dienstleister) und Finanzierungskosten, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen werden dabei durch Percol gleichermaßen preiswirksam berücksichtigt. Sämtliche Preisänderungen werden dem Kunden per E-Mail kommuniziert. Sie treten frühestens 30 Tage nach dem Zugang dieser Mitteilung durch Percol in Kraft. Übersteigt eine Erhöhung der Vergütung mehr als 10 % der ursprünglich vereinbarten Kosten, ist der Kunde berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen – sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde – ab Zugang des Erhöhungsverlangens zu kündigen.
7. Leistungsänderungen
7.1 Percol ist berechtigt, die Leistungen, einschließlich der Plattform, einzelner Funktionalitäten oder Benutzeroberfläche, jederzeit weiterzuentwickeln, zu aktualisieren oder zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
7.2 Änderungen können insbesondere durch technische Verbesserungen, Updates, Upgrades oder die Einführung neuer Funktionen erfolgen. Dabei kann es zu Anpassungen der System- oder Hardwareanforderungen kommen, die für die Nutzung der Leistungen erforderlich sind.
7.3 Percol ist berechtigt, dem Kunden eine einseitige Änderung der Leistungen vorzuschlagen, sofern
a) die Änderung für den Kunden objektiv vorteilhaft ist (z. B. durch wesentliche funktionale Verbesserungen, Performance-Optimierungen oder Sicherheitsupdates), oder
b) die Änderung erforderlich ist, um zwingende gesetzliche oder regulatorische Vorgaben zu erfüllen, die nach Vertragsschluss in Kraft treten,
und soweit
c) die Qualität oder das vereinbarte Service-Level hierdurch nicht beeinträchtigt wird und
d) keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die vertragliche, finanzielle, organisatorische oder rechtliche Stellung des Kunden entstehen.
7.4 Folgende Regelungen dürfen von Percol nicht einseitig geändert werden:
(a) Rechtswahl und Gerichtsstand,
(b) Laufzeit und Kündigungsbedingungen,
(c) Haftungsbestimmungen,
(d) Vertraulichkeitsregelungen,
(e) Preis- und Zahlungsbedingungen oder sonstige finanzielle Bestimmungen.
7.5 Percol informiert den Kunden über eine beabsichtigte zulässige einseitige Änderung spätestens dreißig Tage vor deren Inkrafttreten. Die Mitteilung enthält den Inhalt, die Gründe, die Vorteile sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Änderung. Für wesentliche Änderungen, insbesondere solche mit Auswirkungen auf die Nutzung oder die Systemanforderungen gilt dies entsprechend.
7.6 Widerspricht der Kunde einer vorgeschlagenen Änderung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Auf dieses Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird Percol in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
7.7 Erfolgt ein fristgerechter und begründeter Widerspruch, werden die Parteien in Verhandlungen treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
8. Pflichten und Verantwortung des Kunden
8.1 Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten und nur im vereinbarten Umfang nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
8.2 Soweit der Kunde oder durch ihn autorisierte Nutzer im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Percol eigene Inhalte bereitstellt oder erstellt (zusammen "Kundeninhalte"), räumt er Percol ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht ein, diese Inhalte in dem für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu übermitteln (insbesondere als Output an die ausgewählten LLM-Anbieter). Der Kunde sichert zu, über sämtliche hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen.
8.3 Percol erwirbt keine weitergehenden Rechte an den Kundeninhalten. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm bereitgestellten oder erstellten Kundeninhalten und ist allein verantwortlich für deren Rechtmäßigkeit, Inhalt und Nutzung.
8.4 Der Kunde stellt Percol auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich LLM-Anbietern) frei, die aufgrund der Nutzung der Kundeninhalte oder der Plattform durch den Kunden gegen Percol geltend gemacht werden, soweit diese Ansprüche nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Percol beruhen. Diese Freistellung umfasst dabei auch die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung nach dem RVG.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig und eigenverantwortlich Sicherungskopien der von ihm auf der Plattform gespeicherten Kundeninhalte zu erstellen, soweit dies nach Art und Umfang der Nutzung zumutbar ist.
8.6 Der Kunde ist für Handlungen autorisierter Nutzer (weiterer Seats) wie für eigenes Verhalten verantwortlich.
8.7 Die LLM-Anbieter können für ihre Dienste Anforderungen und Regeln aufstellen, die über diese Vereinbarung hinausgehen. Welche dies sind, ergibt sich aus den Percol Nutzungsbedingungen, welche der Kunde und jeder von ihm gebuchte Seat akzeptieren muss. Der Kunde ist eigenständig dafür verantwortlich, diese Anforderungen und Regeln einzuhalten.
9. Nutzungsrechte des Kunden
9.1 Percol räumt dem Kunden ein auf die vertragliche Laufzeit befristetes, widerrufliches, nicht ausschließliches, räumlich nicht beschränktes und nicht übertragbares Recht ein, die Percol Plattform in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder den Zugang hierzu zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vervielfältigen, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder Dritten zugänglich zu machen.
9.3. Die Nutzung der Plattform zur Entwicklung eigener Produkte oder Dienstleistungen, die mit der Plattform von Percol ganz oder im Wesentlichen vergleichbare Funktionalitäten aufweisen, ist unzulässig.
9.4 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Gewährung des Zugriffs auf die Plattform ohne vorherige Zustimmung von Percol ist untersagt.
9.5 Unsere Leistungen können Open-Source-Software-Komponenten enthalten, die jeweils eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Soweit unsere Leistungen solche Open-Source-Software beinhalten, räumt Percol dem Kunden nur diejenigen Rechte ein, die nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen zulässig und auf den Kunden übertragbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen Lizenzbedingungen einzuhalten und die Nutzung der Open-Source-Komponenten ausschließlich im Rahmen dieser Bedingungen vorzunehmen. Für eine Nutzung der Open-Source-Software, die über den Anwendungsbereich der jeweiligen Lizenzbedingungen hinausgeht, übernimmt Percol keine Gewährleistung oder Haftung.
9.6 Weitergehende Nutzungsrechte werden dem Kunden nicht eingeräumt. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben bei Percol.
10. Verfügbarkeit und Service Level
10.1 Die Plattform ist zu 99% im Kalendermonatsmittel verfügbar.
10.2 Eine Nichtverfügbarkeit im Sinne dieser Vereinbarung liegt vor, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Percol liegen, vollständig nicht zur Verfügung steht. Eine Nichtverfügbarkeit liegt hingegen nicht vor, wenn die Nichterreichbarkeit der Plattform auf Umstände zurückzuführen ist, die Percol nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt (insbesondere Krieg, kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), eine Fehlbedienung oder ein vertragswidriger Gebrauch durch den Kunden sowie planmäßige Wartungsarbeiten (Ziffer 8.3).
10.3 Percol darf den Zugang zur Plattform vorübergehend einschränken, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Geplante Wartungszeiten, die bei der Einhaltung der Verfügbarkeit unberücksichtigt bleiben, dürfen Samstags und Sonntags von 0:00 bis 7:00 Uhr vorgenommen werden. Die Gesamtdauer geplanter Wartungszeiten darf 24 Stunden im Monat nicht überschreiten. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden 7 Tage vorher angekündigt.
10.4 Weist die Plattform einen Fehler oder eine Störung auf, ist der Kunde verpflichtet, Percol hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Mitteilung hat eine möglichst genaue Beschreibung des Sachverhalts sowie alle für die Fehlerbehebung zweckdienlichen Informationen zu enthalten ("Fehler- und Störungsmeldung"). Percol wird auf ordnungsgemäße Fehler- und Störungsmeldungen innerhalb eines Werktags (die "Reaktionszeit") mit einer qualifizierten Rückmeldung reagieren, die Angaben zu den Ursachen des Fehlers sowie zu den bereits ergriffenen oder noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Behebung enthält. Die Reaktionszeit findet auf unerhebliche Fehler oder Störungen keine Anwendung.
10.5 Unerheblich sind Fehler oder Störungen, die die Nutzung der Plattform nur unwesentlich beeinträchtigen oder lediglich vorübergehend auftreten. Eine unerhebliche Beeinträchtigung liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Grundfunktionen der Plattform weiterhin nutzbar sind,
b) der Fehler nur in einzelnen, nicht zentralen Funktionalitäten auftritt, oder
c) die Störung innerhalb kurzer Zeit ohne nennenswerten Aufwand oder ohne Mitwirkung von Percol behoben werden kann.
10.6 Percol sichert keine bestimmte Verfügbarkeit der LLMs zu und übernimmt insoweit auch keine Haftung, da diese von Drittanbietern betrieben werden.
11. Gewährleistung
11.1 Für die Percol Plattform als SaaS-Produkt gelten die §§ 536 ff. BGB.
11.2 Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet Mängel unverzüglich gegenüber Percol anzuzeigen. Es gilt § 377 HGB.
11.4 Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach Wahl von Percol durch eine Ersatzlieferung oder kostenfreie Nachbesserung.
11.5 Vor einer Kündigung oder eines Rücktritts auf Grund zwei erfolgloser Nachbesserungsversuche, ist zu prüfen, ob den Interessen des Kunden durch eine alternative Lösung entsprochen werden kann.
11.6. Percol übernimmt weder für den Internetzugang noch dessen Verfügbarkeit oder Dimensionierung eine Gewähr. Gleiches gilt für die vom Kunden eingesetzte Systeme, über die auf die Percol Plattform zugegriffen wird.
11.7 Percol hat keinen Einfluss auf die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von den LLMs erzeugten Inhalte und übernimmt hierfür keine Gewähr. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Outputs eigenständig zu prüfen, bevor er sie verwendet oder weiterverarbeitet. Auch dann, wenn die generierten Inhalte aufgrund ihres Umfangs oder Detailgrads plausibel erscheinen, können sie inhaltliche Fehler oder Auslassungen enthalten. Zudem kann nicht sichergestellt werden, dass die Outputs aktuelle Informationen berücksichtigen. Ereignisse oder Entwicklungen, die nach dem Training des jeweiligen LLMs eingetreten sind, werden vom Modell nicht erfasst. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für Antworten, die über den Web-Modus generiert werden.
11.8 Sämtliche Ansprüche aus Mängeln verjähren, sofern sie nicht beschränkt oder ausgeschlossen wurden, nach 12 Monaten.
11.9 Der Kunde wird Percol unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren, wenn Dritte Ansprüche wegen einer (behaupteten) Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von Percol durch den Kunden geltend machen. In einem solchen Fall arbeiten der Kunde und Percol eng zusammen und unterstützen sich gegenseitig im Rahmen des Zumutbaren bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche. Der Kunde darf Ansprüche Dritter ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Percol weder anerkennen noch Vergleichsverhandlungen hierüber führen.
11.10 Für weitere Funktionen, insbesondere die zur Verfügung stehende "Promptbibliothek" übernimmt Percol keinerlei Gewähr.
12. Haftung
12.1 Percol haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Percol haftet unbegrenzt für jegliche Schäden, die aus einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß Ziffer 13 oder der Pflicht zur Nichtnutzung von Kundendaten für nicht vereinbarte Zwecke resultieren.
12.3 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Percol nur bei der Verletzung einer sogenannten Kardinalpflicht (einer wesentlichen Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Beide Parteien sind sich einig, dass der vertragstypische und vorhersehbare Schaden auf die Höhe des doppelten Auftragswertes begrenzt ist. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.3. ausgeschlossen.
12.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.5 Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern, von Percol.
12.6 Haftung bei Schäden durch LLM-Anbieter Im Falle von Schäden, die dem Kunden durch ein Verhalten eines LLM-Anbieters entstehen, beschränkt sich die Haftung von Percol auf die Abtretung der Ansprüche von Percol gegen den jeweiligen LLM-Anbieter, sofern deren Bedingungen die Abtretung zulassen.
13. Vertraulichkeit, Sicherheit & Datenschutz
13.1 "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen – gleich in welcher Form (schriftlich, elektronisch, mündlich, digital oder auf sonstige Weise festgehalten) –, die eine Partei der anderen oder einem mit ihr gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen zugänglich macht. Dazu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Software (einschließlich Quellcode, Komponenten, Herstellungsprozesse und Algorithmen), Know-how, Erfindungen, Geschäftsbeziehungen, Strategien, Businesspläne, Preislisten und Konditionen sowie alle sonstigen Unterlagen oder Daten, die
a) ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder
b) ihrer Art nach oder aufgrund der Umstände der Offenlegung als vertraulich anzusehen sind.
13.2 Keine Vertraulichen Informationen sind solche,
a) die der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren,
b) die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung später allgemein bekannt werden, oder
c) die von einem berechtigten Dritten rechtmäßig und ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offengelegt werden.
13.3 Beide Parteien verpflichten sich,
a) Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung zu verwenden,
b) sie nur solchen Personen zugänglich zu machen, die sie zur Durchführung dieser Vereinbarung zwingend benötigen und die ihrerseits einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen,
c) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen, und
d) auf Verlangen der offenlegenden Partei oder spätestens bei Beendigung dieser Vereinbarung sämtliche Vertraulichen Informationen einschließlich Kopien auf eigene Kosten zurückzugeben oder zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
13.4 Auch Informationen, die nicht die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes erfüllen, unterliegen den Vertraulichkeitspflichten dieses Abschnitts.
13.5 Percol verpflichtet sich, während des gesamten Wechselprozesses (Ziffer 5.7) und der Übergangsphase (Ziffer 5.8) ein angemessenes und hohes Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere die Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten während der Übertragung sowie während des Zeitraums, in dem die Daten durch den Kunden abgerufen werden können.
13.6 Percol trifft alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen, um die Geschäftskontinuität sicherzustellen und die vertraglich vereinbarten Funktionen und Dienste während des Wechsels ordnungsgemäß bereitzustellen.
13.7 Percol informiert den Kunden unverzüglich über jeden Sicherheits- oder Geschäftskontinuitätsvorfall, der die Nutzung der Leistungen, die exportierbaren Daten oder die digitalen Assets des Kunden erheblich beeinträchtigen könnte. Die Benachrichtigung erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, es sei denn, gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen verlangen eine frühere Mitteilung (z. B. innerhalb von 24 Stunden).
13.8 Percol stellt dem Kunden alle relevanten Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um den Vorfall, seine Ursachen und mögliche Folgen angemessen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Soweit gesetzlich erforderlich, informiert Percol zusätzlich die zuständigen Behörden über den Vorfall.
13.9 Die Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit bestehen auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen fort.
13.10 Soweit Percol für den Kunden eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 28 DSGVO übernimmt, schließen die Parteien eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung ab.
14. Nennung als Referenz
Beide Parteien sind berechtigt, die jeweils andere Partei einschließlich ihres Logos und einer Kurzbeschreibung des Unternehmens in ihrer Außendarstellung als Referenz zu nennen. Die hierfür erforderlichen Informationen – insbesondere Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand sowie Kontakt- und Supportangaben – sind der jeweils anderen Partei vorab bereitzustellen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Auf die gesamte Vertragsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
15.2 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von Percol.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Percol. Percol ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
15.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.
Anlage (Switching und Exit Informationen)